Schülerstammblatt, Abschlusszeugnisse, Zeugnisse, die wichtige schulische Berechtigungen verleihen, Urkunden die zum Führen einer Berufsbezeichnung berechtigen
*) nähre Informationen finden Sie im Stichwortverzeichnis „Die Schülerakte neu“
Aufbewahrungsfristen Seminar: Die Originale / Kopien der Prüfungsunterlagen werden an der Seminarschule drei Jahre aufbewahrt. Im Falle von verwaltungsinternen Kontrollverfahren werden sie im Einzelfall durch das Staatsministerium angefordert. Die Durchschriften der vorläufigen Bescheinigungen über das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung und die Aushändigungs- bzw. Zustellnachweise für diese Bescheinigungen sind zeitlich unbegrenzt aufzubewahren.