Aufbewahrungsfristen

Art

Zeit

Schülerstammblatt, Abschlusszeugnisse, Zeugnisse, die wichtige schulische Berechtigungen verleihen, Urkunden die zum Führen einer Berufsbezeichnung berechtigen

50 Jahre *)

Sonstige Zeugnisse, Notenborgen, Schullaufbahnbogen

1 Jahr nach Beendigung des Schulbesuchs *)

Schul- , Stegreifaufgaben

2 Jahre (+ laufendes Jahr)

Jahrgangsstufentests etc.

2 Jahre (+ laufendes Jahr)

Schülerarbeiten Probeunterricht / Aufnahmeverfahren

2 Jahre

Abschlussprüfungsarbeiten Schüler

2 Jahre

Niederschriften Abschlussprüfung / Aufnahmeprüfung

10 Jahre

Niederschriften Konferenzen

10 Jahre

Klassentagebücher

2 Jahre

Noten“bücher“ Lehrer

2 Jahre

Personalakten

30 Jahre (nach Ausscheiden)

Aktenplan /-ordnung

10 Jahre

Geschäftsverteilungspläne

10 Jahre

Posteingangs- /-ausgangsbücher

5 Jahre

Gesetzesblätter / Amtsblätter (nicht gebunden)

5 Jahre

Gesetzesblätter / Amtsblätter (gebunden)

dauernd

*) nähre Informationen finden Sie im Stichwortverzeichnis „Die Schülerakte neu“

Aufbewahrungsfristen Seminar:
Die Originale / Kopien der Prüfungsunterlagen werden an der Seminarschule drei Jahre aufbewahrt. Im Falle von verwaltungsinternen Kontrollverfahren werden sie im Einzelfall durch das Staatsministerium angefordert.
Die Durchschriften der vorläufigen Bescheinigungen über das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung und die Aushändigungs- bzw. Zustellnachweise für diese Bescheinigungen sind zeitlich unbegrenzt aufzubewahren.