Das Sabbatmodell

Das Prinzip beim Sabbatmodell ist einfach: Man arbeitet eine bestimmte Anzahl von Jahren, hat dann ein oder zwei Freistellungsjahre, in denen man nicht arbeitet und bezahlt die Freistellung mit Gehaltsverzicht – verteilt über den gesamten Zeitraum.

Folgende Kombinationsmöglichkeiten bietet das Sabbatmodell:

Gesamtzeit 3 Jahre, davon das letzte freigestellt (2/3-Modell); man bekommt 3 Jahre lang monatlich nur zwei Drittel seiner Bezüge.
Gesamtzeit 4 Jahre, davon das letzte frei (3/4-Modell); man bekommt für 4 Jahre je Monat nur drei Viertel (75%) seiner Bezüge.
Gesamtzeit 4 Jahre, davon die letzten beiden frei (2/4-Modell); man bekommt für 4 Jahre je Monat nur zwei Viertel (50%) seiner Bezüge.
Gesamtzeit 5 Jahre, davon das letzte frei (4/5-Modell); man bekommt für 5 Jahre je Monat nur 80% seiner Bezüge.
Gesamtzeit 5 Jahre, davon die letzten beiden frei (3/5-Modell); man bekommt für 5 Jahre je Monat nur drei Fünftel (60%) seiner Bezüge.
Gesamtzeit 6 Jahre, davon das letzte frei (5/6-Modell); man bekommt für 6 Jahre je Monat nur fünf Sechstel (≈83,3% – wird jährlich unterschiedlich ausgeglichen) seiner Bezüge.
Gesamtzeit 6 Jahre, davon die letzten beiden frei (4/6-Modell); man bekommt für 6 Jahre je Monat nur vier Sechstel (≈66,6% – wird jährlich unterschiedlich ausgeglichen) seiner Bezüge.
Gesamtzeit 7 Jahre, davon das letzte frei (6/7-Modell); man bekommt für 7 Jahre je Monat nur sechs Siebtel (≈85,7% – wird jährlich unterschiedlich ausgeglichen) seiner Bezüge.
Gesamtzeit 7 Jahre, davon die letzten beiden frei (5/7-Modell); man bekommt für 7 Jahre je Monat nur fünf Siebtel (≈71,4% – wird jährlich unterschiedlich ausgeglichen) seiner Bezüge.
Das sind die bayerischen Möglichkeiten.

Ein Beispiel:
Gewählt wird das 3/4 Modell. Ich erhalte 4 Jahre lang reduzierte Bezüge (monatlich minus 25%). Im vierten Jahr bin ich dann freigestellt.

In den Ausführungen oben wurden Beispielzahlen genannt. Bitte unbedingt bei den jeweiligen Bezirksregierungen nachfragen.

Wie werden die „Sabbatbezüge“ berechnet?
Man nehme die Gesamtzahl der Jahre (inkl. Freistellung) und spare das Gehalt des Freistellungszeitraumes ein, indem ich das Gehalt monatlich im Verlauf des gesamten Zeitraums kürze.

Beispiel: Beim 2/4-Modell arbeite ich 2 Jahre und gehe zwei Jahre in die Freistellung. In den 4 Jahren bekomme ich monatlich nur die Hälfte meiner Bezüge, da ich in vier Jahren zwei volle Jahre „reinarbeiten“ muss (4 mal 50% sind also 200% Bezüge in zwei Jahren).

Angaben ohne Gewähr!